WaldWege
Über uns Reiseangebote Entdecken Kontakt
Reise planen
Über uns Reiseangebote Entdecken Kontakt
Reise planen
[email protected] · +49 30 884 92 17
Zuletzt aktualisiert: 1. Januar 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen WaldWege GmbH und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung von Reiseleistungen sowie der Nutzung der Website waldwege.de.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Definitionen

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der WaldWege GmbH, Kurfürstendamm 47, 10707 Berlin, Deutschland (nachfolgend „WaldWege" oder „Veranstalter" genannt) und deren Kunden (nachfolgend „Reisender" oder „Kunde" genannt) über die Buchung und Durchführung von Reisen, Reiseleistungen und damit verbundenen Dienstleistungen.

WaldWege handelt als Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB. Die AGB gelten sowohl für Einzelpersonen als auch für Gruppen. Sie gelten für alle Buchungen, unabhängig davon, ob sie persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Internet erfolgen.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Reisenden werden nur dann anerkannt, wenn WaldWege ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn WaldWege in Kenntnis der entgegenstehenden Bedingungen des Reisenden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.2 Definitionen

Im Sinne dieser AGB gelten folgende Definitionen:

  • „Reise": Bezeichnet das Gesamtpaket der von WaldWege angebotenen und buchbaren Reiseleistungen, bestehend aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen wie Beförderung, Unterkunft, Naturführung oder anderen touristischen Leistungen.
  • „Reiseleistung": Bezeichnet eine einzelne Komponente des Reisepakets, beispielsweise eine Übernachtung, eine Wanderführung, eine Transportleistung oder ein Aktivitätsprogramm.
  • „Buchungsbestätigung": Bezeichnet das von WaldWege ausgestellte Dokument, das die verbindliche Buchung einer Reise bestätigt und alle wesentlichen Reisedetails enthält.
  • „Reisedokumenten": Bezeichnet alle für die Reise erforderlichen Dokumente einschließlich Reisepass, Personalausweis, Versicherungspolice, Fahrkarten, Eintrittskarten und sonstige Tickets.
  • „Leitungsperson": Bezeichnet einen von WaldWege eingesetzten Natur- oder Reiseführer, der eine Reisegruppe während der Durchführung der Reise begleitet und betreut.
  • „Leistungsträger": Bezeichnet Drittanbieter von Einzelleistungen, die WaldWege in Anspruch nimmt, um die Reiseleistungen zu erbringen, beispielsweise Hotels, Transportanbieter und lokale Naturführer.

1.3 Vertragspartner

WaldWege GmbH ist im Handelsregister Berlin eingetragen. Geschäftsführer: Klaus Werner. Kontaktdaten: Kurfürstendamm 47, 10707 Berlin, Tel.: +49 30 884 92 17, E-Mail: [email protected].

§ 2 Vertragsschluss und Buchungsvorgang

2.1 Buchungsanfrage

Die Buchung einer Reise erfolgt durch Übermittlung einer verbindlichen Buchungsanfrage des Reisenden an WaldWege. Dies kann erfolgen über:

  • das Kontaktformular auf der Website waldwege.de
  • eine direkte E-Mail an [email protected]
  • ein Telefongespräch unter +49 30 884 92 17
  • einen persönlichen Besuch in unserem Büro in Berlin

Die Buchungsanfrage stellt noch kein verbindliches Angebot dar. WaldWege wird die Anfrage prüfen und dem Reisenden ein individuelles Reiseangebot unterbreiten. Der Reisende ist bei einer unverbindlichen Anfrage nicht verpflichtet, das unterbreitete Angebot anzunehmen.

2.2 Verbindliches Angebot und Annahme

Nach Erhalt einer Buchungsanfrage erstellt WaldWege ein individuelles, verbindliches Angebot, das alle wesentlichen Reiseleistungen, -daten und -preise enthält. Dieses Angebot wird dem Reisenden schriftlich per E-Mail zugesandt und ist in der Regel 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.

Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Reisenden und die Bestätigung durch WaldWege zustande. WaldWege sendet nach Annahme des Angebots eine Buchungsbestätigung, die alle vereinbarten Reiseleistungen und -konditionen enthält. Der Reisevertrag ist erst rechtswirksam, wenn WaldWege die Buchungsbestätigung ausgestellt hat.

Buchungen, die für mehrere Personen vorgenommen werden, erfordern die namentliche Angabe aller Reiseteilnehmer. Bucht eine Person für mehrere Teilnehmer, übernimmt sie die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben und für die Einhaltung dieser AGB durch alle Mitreisenden.

2.3 Minderjährige Reisende

Personen unter 18 Jahren können eine Reise nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten buchen. WaldWege behält sich das Recht vor, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen. Für Schäden, die durch unbeaufsichtigte Minderjährige verursacht werden, haftet der erziehungsberechtigte Begleitende.

2.4 Vollmacht bei Gruppenbuchungen

Bei Buchungen für Reisegruppen gilt die buchende Person als Bevollmächtigter aller Reiseteilnehmer. Sie ist verantwortlich für die vollständige und richtige Übermittlung aller notwendigen Informationen für sämtliche Reiseteilnehmer sowie für die Weiterleitung aller von WaldWege mitgeteilten Informationen an die Mitreisenden. Die buchende Person haftet gesamtschuldnerisch mit den übrigen Reiseteilnehmern für Verbindlichkeiten, die aus der Buchung entstehen.

§ 3 Reisepreis, Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung

3.1 Reisepreis und Preisbestandteile

Der Reisepreis wird im individuellen Angebot von WaldWege ausgewiesen und umfasst alle vereinbarten Leistungen. Im Reisepreis sind grundsätzlich enthalten, sofern nicht anders angegeben:

  • Alle im Angebot genannten Übernachtungen inkl. Frühstück
  • Alle im Angebot genannten Abendmahlzeiten in regionalen Gaststätten
  • Professionelle Naturführung durch zertifizierte Experten während der Reise
  • Alle Eintritte in Schutzgebiete und Nationalparks, die im Programm vorgesehen sind
  • Lokale Transportmittel gemäß Reiseprogramm (Ausflüge, Transfers zwischen Stationen)
  • Detaillierte Reisemappe mit Karten, Wegbeschreibungen und Empfehlungen
  • 24/7-Notfallkontakt während der Reise

Nicht im Reisepreis enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:

  • An- und Abreise zum und vom Startpunkt der Reise
  • Mittagessen und sonstige Mahlzeiten außerhalb des vereinbarten Programms
  • Persönliche Ausgaben, Souvenirs und Trinkgelder
  • Reiseversicherungen aller Art
  • Visa und sonstige Einreisedokumente
  • Optionale Zusatzleistungen, die nicht im Buchungspaket enthalten sind

3.2 Zahlungsbedingungen

Nach Zugang der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 10 Werktagen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises fällig. Die Anzahlung dient als Sicherheitsleistung und wird bei Stornierung nach den Stornobedingungen gemäß § 6 dieser AGB verrechnet.

Der Restbetrag (80 % des Gesamtreisepreises) ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Gesamtreisepreis sofort fällig.

Zahlungen sind ausschließlich auf das angegebene Bankkonto von WaldWege zu leisten. Barzahlungen werden aus Sicherheitsgründen nicht akzeptiert. Akzeptierte Zahlungsmethoden: Überweisung, SEPA-Lastschrift (nach Mandatserteilung), Kreditkarte (Visa, Mastercard) und PayPal.

Bei verspäteter Zahlung ist WaldWege berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu berechnen und nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Preisänderungen nach Vertragsschluss

WaldWege behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss folgende Kosten erhöhen:

  • Beförderungskosten einschließlich Treibstoffkosten
  • Steuern, Abgaben und Gebühren für bestimmte Leistungen (z.B. Hafen- oder Flughafengebühren, Eintrittspreise für Schutzgebiete)
  • Wechselkurse, soweit Fremdwährungskosten anfallen

Eine Preiserhöhung ist nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn zulässig und darf 8 % des ursprünglichen Reisepreises nicht übersteigen. Übersteigt die Preiserhöhung 8 %, hat der Reisende das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder alternativ eine gleichwertige Ersatzreise zu buchen. WaldWege muss eine Preiserhöhung dem Reisenden unverzüglich mitteilen, sobald der Erhöhungsgrund bekannt wird.

3.4 Rechnungsstellung und Mehrwertsteuer

WaldWege stellt Rechnungen gemäß den deutschen steuerrechtlichen Vorschriften aus. Die im Reisepreis enthaltene gesetzliche Mehrwertsteuer beträgt derzeit 7 % für Beherbergungsleistungen und 19 % für sonstige Leistungen. WaldWege weist die Mehrwertsteuer entsprechend den gesetzlichen Anforderungen auf der Rechnung aus.

Die Rechnung wird nach Eingang der Anzahlung bzw. nach vollständiger Zahlung des Reisepreises ausgestellt und per E-Mail zugesandt. Auf Wunsch kann die Rechnung auch per Post zugesandt werden.

§ 4 Reiseleistungen, Programmänderungen und Leistungsänderungen

4.1 Umfang der Reiseleistungen

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und dem darin enthaltenen oder beigefügten Reiseprogramm. Mündliche Nebenabreden, die über den Inhalt der Buchungsbestätigung hinausgehen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch WaldWege, um Gültigkeit zu erlangen.

WaldWege schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Die im Reiseprogramm angegebenen Zeiten, Routen und sonstigen Programmdetails sind als Richtwerte zu verstehen. Geringfügige Abweichungen aufgrund wetterbedingter, behördlicher oder sonstiger unvorhergesehener Umstände begründen keinen Mangel der Reise, sofern der Gesamtcharakter der Reise gewahrt bleibt.

4.2 Programmänderungen vor Reisebeginn

WaldWege behält sich vor, vor Beginn der Reise Änderungen an den Reiseleistungen vorzunehmen, wenn diese Änderungen nur unerheblich sind. Unerhebliche Änderungen sind solche, die den Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich beeinflussen, beispielsweise geringe Abweichungen bei Übernachtungsstätten vergleichbarer Kategorie oder Umrouting bei Wanderrouten aus naturschutzrechtlichen Gründen.

Erhebliche Änderungen der wesentlichen Reiseleistungen sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Die Änderung beruht auf einem unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand
  • WaldWege teilt die Änderung dem Reisenden unverzüglich nach Bekanntwerden mit
  • Der Reisende erhält die Möglichkeit, entweder die geänderte Reise anzunehmen, eine Ersatzreise zu buchen oder kostenlos vom Vertrag zurückzutreten

WaldWege wird dem Reisenden bei erheblichen Änderungen eine angemessene Frist für seine Entscheidung einräumen. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort des Reisenden, gilt die Änderung als angenommen.

4.3 Programmänderungen während der Reise

Während der Reise können aufgrund von Witterungsbedingungen, behördlichen Anordnungen, Naturereignissen, Sicherheitsbedenken oder anderen unvorhergesehenen Umständen Änderungen am Reiseprogramm notwendig werden. Die begleitende Leitungsperson ist berechtigt und verpflichtet, notwendige Änderungen vorzunehmen, wenn dies zum Schutz der Reisenden oder zur Gewährleistung der Reisedurchführung erforderlich ist.

Änderungen, die durch eigene Verhaltensweisen des Reisenden verursacht werden, begründen keinen Anspruch auf Preisminderung oder Schadenersatz.

4.4 Leistungsänderungen durch Leistungsträger

WaldWege setzt für die Erbringung einzelner Reiseleistungen lokale Partner und Leistungsträger ein. Änderungen oder Ausfälle von Einzelleistungen durch Dritte, die nicht auf einem Verschulden von WaldWege beruhen und die WaldWege nicht voraussehen oder abwenden konnte, berechtigen den Reisenden nicht automatisch zur Minderung des Reisepreises. WaldWege wird in solchen Fällen jedoch versuchen, gleichwertige Ersatzleistungen zu organisieren.

§ 5 Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn (Stornierung)

5.1 Recht zum Rücktritt

Der Reisende kann vor Beginn der Reise jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (per E-Mail an [email protected] oder per Brief an die Geschäftsadresse) erklärt werden. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei WaldWege.

Im Falle des Rücktritts verliert der Reisende seinen Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen. WaldWege kann vom Reisenden eine angemessene Entschädigung verlangen, sofern der Rücktritt nicht auf unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe beruht, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.

5.2 Stornierungsgebühren

Die Höhe der Entschädigungspauschale (Stornierungsgebühr) richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und berechnet sich wie folgt vom vereinbarten Gesamtreisepreis:

  • Rücktritt mehr als 60 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises, mindestens jedoch die Anzahlung
  • Rücktritt 59 bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
  • Rücktritt 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 35 % des Reisepreises
  • Rücktritt 29 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
  • Rücktritt 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
  • Rücktritt 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises
  • Rücktritt am Abreisetag oder Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises

Dem Reisenden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass WaldWege kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. WaldWege behält sich vor, im Einzelfall eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu verlangen, wenn WaldWege nachweisen kann, dass ihr höhere Kosten entstanden sind als die oben genannten Pauschalen.

5.3 Umbuchungen als Alternative zur Stornierung

Statt eines vollständigen Rücktritts hat der Reisende die Möglichkeit, die gebuchte Reise auf einen anderen Termin oder ein anderes Programm umzubuchen, sofern noch Kapazitäten verfügbar sind. Eine Umbuchung ist bis 30 Tage vor Reisebeginn einmal kostenfrei möglich; jede weitere Umbuchung wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 € belegt. Bei Umbuchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, gelten die Stornierungsgebühren für die ursprüngliche Buchung, und für die neue Buchung wird der aktuelle Reisepreis berechnet.

5.4 Reisemangelhaftung und außerordentlicher Rücktritt

Sollte die Reise so erhebliche Mängel aufweisen, dass sie für den Reisenden unzumutbar ist, kann der Reisende den Reisevertrag auch während der Reise kündigen. In diesem Fall steht WaldWege ein dem Wert der erbrachten Reiseleistungen entsprechender Anteil am Reisepreis zu. Der Reisende muss WaldWege zuvor jedoch eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist offensichtlich unmöglich oder wurde von WaldWege verweigert.

5.5 Rücktritt bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen

Treten am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen oder die Beförderung zum Reiseziel erheblich beeinflussen, kann der Reisende vor Beginn der Reise kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall wird WaldWege alle geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen erstatten.

§ 6 Stornierung durch WaldWege

6.1 Stornierung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

WaldWege ist berechtigt, eine Gruppenreise zu stornieren, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl wird im Reiseangebot angegeben. Die Stornierung muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn erklärt werden. In diesem Fall erstattet WaldWege alle geleisteten Zahlungen vollständig und ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen.

6.2 Stornierung bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen

WaldWege kann eine Reise stornieren, wenn die Durchführung aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist (beispielsweise Naturkatastrophen, behördliche Sperrungen von Naturschutzgebieten, extreme Wetterbedingungen, Pandemien oder andere höhere Gewalt). In diesem Fall erstattet WaldWege alle geleisteten Zahlungen vollständig und ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen.

WaldWege haftet nicht für Folgeschäden, die dem Reisenden durch die Stornierung entstehen, wie beispielsweise Kosten für bereits gebuchte Anreisen, es sei denn, die Stornierung ist auf ein schuldhaftes Verhalten von WaldWege zurückzuführen.

§ 7 Obliegenheiten des Reisenden

7.1 Mitwirkungspflichten

Der Reisende ist verpflichtet, vor und während der Reise folgende Mitwirkungspflichten zu erfüllen:

  • Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben bei der Buchung, insbesondere zu Namen, Geburtsdaten, gesundheitlichen Besonderheiten und Kontaktdaten
  • Rechtzeitige Beibringung und Mitführung aller für die Reise erforderlichen Dokumente (Personalausweis, Reisepass, ggf. Impfausweise)
  • Einhaltung der Reisezeiten, Treffpunkte und sonstigen organisatorischen Vorgaben von WaldWege
  • Beachtung der Weisungen der begleitenden Leitungsperson
  • Unterlassung von Handlungen, die die Sicherheit der Gruppe, die Natur oder die Beziehungen zu lokalen Partnern gefährden könnten
  • Unverzügliche Meldung von Reisemängeln gegenüber der Leitungsperson oder dem WaldWege-Notfallkontakt

7.2 Gesundheitliche Eignung und Fitness

Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich und körperlich in der Lage ist, die gebuchte Reise durchzuführen. WaldWege empfiehlt, vor Buchung einer Reise mit körperlichen Aktivitäten (Wanderungen, Radtouren etc.) einen Arzt zu konsultieren, insbesondere bei bestehenden Vorerkrankungen.

Wenn der Reisende bei der Buchung bekannte gesundheitliche Einschränkungen verschweigt, die für die Durchführung der Reise relevant sind, und dies zu Mehraufwand oder Schäden führt, haftet der Reisende für die daraus entstehenden Kosten.

7.3 Umwelt- und Naturschutzverhalten

Alle Reisenden sind verpflichtet, die Natur während der Reise zu schützen und zu respektieren. Dies beinhaltet insbesondere:

  • Hinterlassen keiner Abfälle in der Natur
  • Verlassen von Wegen nur in ausdrücklich genehmigten Bereichen
  • Beachtung von Lärmbeschränkungen in Schutzgebieten
  • Kein Pflücken von Pflanzen oder Stören von Tieren
  • Beachtung aller geltenden Naturschutzvorschriften

Verstöße gegen diese Verhaltensregeln können zum sofortigen Ausschluss von der Reise ohne Erstattung des Reisepreises führen. Darüber hinaus haftet der Reisende für alle Kosten, Bußgelder und Schäden, die durch sein Fehlverhalten entstehen.

7.4 Schadensmeldung und Mängelrüge

Reisemängel sind dem WaldWege-Vertreter (Leitungsperson oder Notfallkontakt) unverzüglich anzuzeigen und um Abhilfe zu bitten. Eine nachträgliche Mängelrüge nach Reiseende begründet keine Ansprüche, wenn der Mangel während der Reise nicht gemeldet wurde und WaldWege daher keine Gelegenheit hatte, Abhilfe zu schaffen.

Beschwerden und Mängelanzeigen sollten schriftlich erfolgen. Nach Reiseende sind schriftliche Beschwerden innerhalb von 28 Tagen nach dem geplanten Ende der Reise an [email protected] zu richten.

§ 8 Haftung von WaldWege

8.1 Grundsätze der Haftung

WaldWege haftet als Reiseveranstalter für die Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen gemäß den Vorschriften des deutschen Reiserechts (§§ 651a ff. BGB). WaldWege haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von WaldWege, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen von WaldWege beruhen, unbeschränkt.

Für sonstige Schäden haftet WaldWege nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet WaldWege nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt ist.

8.2 Haftungsbeschränkungen

Die Haftung von WaldWege für Schäden, die nicht auf Körper- oder Gesundheitsverletzungen beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

WaldWege haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen, Erdbeben, Überschwemmungen, Waldbrände, Streiks, Terroranschläge, Pandemien oder andere Ereignisse, die WaldWege nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

8.3 Haftung für Leistungsträger

WaldWege haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der beauftragten Leistungsträger. Für Schäden, die durch das Fehlverhalten von Leistungsträgern entstehen, haftet WaldWege nach den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, WaldWege hat die Leistungsträger sorgfältig ausgewählt.

8.4 Haftungsbegrenzung bei internationalen Abkommen

Soweit internationale Abkommen (z.B. das Montrealer Übereinkommen für Luftbeförderungen) oder nationale Umsetzungsvorschriften zur Anwendung kommen und die Haftung für Schäden an der Person oder am Gepäck begrenzen, gilt diese Begrenzung auch gegenüber WaldWege.

§ 9 Reiseversicherung

9.1 Empfehlung zum Abschluss einer Reiseversicherung

WaldWege empfiehlt allen Reisenden dringend, vor Reisebeginn eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen, die mindestens folgende Leistungen umfasst:

  • Reiserücktrittsversicherung: Deckt Stornierungskosten bei unvorhergesehenen Ereignissen
  • Auslandskrankenversicherung: Deckt Kosten für medizinische Behandlungen und Krankentransporte
  • Reiseabbruchversicherung: Deckt Kosten bei notwendigem vorzeitigen Reiseabbruch
  • Reisegepäckversicherung: Deckt Verlust oder Beschädigung von Gepäck

WaldWege ist nicht verpflichtet, für Reisende ohne ausreichende Versicherung besondere Vorkehrungen zu treffen. Der Abschluss einer Versicherung liegt in der alleinigen Verantwortung des Reisenden.

9.2 Insolvenzschutz

WaldWege ist als Reiseveranstalter nach deutschem Recht verpflichtet, einen Insolvenzschutz für den Fall der Zahlungsunfähigkeit zu unterhalten. Der entsprechende Sicherungsschein wird dem Reisenden mit der Buchungsbestätigung zugestellt.

§ 10 Reisedokumente und Einreisevoraussetzungen

10.1 Verantwortung des Reisenden

Da sich WaldWege ausschließlich auf Deutschland als Reiseziel konzentriert, sind für die Durchführung der Reisen innerhalb Deutschlands in der Regel keine besonderen Einreisedokumente erforderlich. Reisende aus EU-Ländern benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Reisende aus Nicht-EU-Ländern sind selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Visa und Einreisedokumente vor Reisebeginn zu besorgen.

WaldWege übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus fehlenden oder ungültigen Reisedokumenten entstehen. Die Kosten für die Beschaffung von Visa und sonstigen Einreisedokumenten trägt der Reisende selbst.

10.2 Besondere Ausweispflichten in Naturschutzgebieten

Für den Besuch bestimmter Nationalparks und Naturschutzgebiete können besondere Genehmigungen oder Registrierungen erforderlich sein. WaldWege informiert den Reisenden rechtzeitig über solche Anforderungen und übernimmt die Beschaffung der erforderlichen Genehmigungen für die Gruppenreise, sofern dies im Rahmen des Reiseprogramms vorgesehen ist.

§ 11 Beschwerdemanagement und Streitbeilegung

11.1 Beschwerdebearbeitung

Beschwerden über WaldWege-Reisen können schriftlich per E-Mail an [email protected] oder per Brief an WaldWege GmbH, Kurfürstendamm 47, 10707 Berlin, eingereicht werden. WaldWege wird alle Beschwerden innerhalb von 28 Tagen nach Eingang bearbeiten und eine Antwort zusenden.

Im Falle einer erheblichen Reisepflichtverletzung durch WaldWege können dem Reisenden Ansprüche auf Minderung des Reisepreises, Schadensersatz oder beides zustehen. Diese Ansprüche verjähren nach zwei Jahren, gerechnet ab dem Tag, an dem die Reise vereinbarungsgemäß enden sollte.

11.2 Alternative Streitbeilegung

WaldWege ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die EU-Kommission stellt jedoch eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Bei Streitigkeiten aus dem Reisevertrag steht dem Reisenden alternativ der ordentliche Rechtsweg offen.

§ 12 Datenschutz

WaldWege verarbeitet personenbezogene Daten der Reisenden ausschließlich zur Erfüllung des Reisevertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Die vollständigen Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter privacy-policy.html. Durch die Buchung einer Reise und die Übermittlung personenbezogener Daten erklärt der Reisende sein Einverständnis mit der Verarbeitung seiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung.

§ 13 Änderungen der AGB

WaldWege behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Geänderte AGB werden auf der Website waldwege.de unter terms-and-conditions.html veröffentlicht. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die AGB in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig war.

Änderungen der AGB für laufende Kundenbeziehungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen WaldWege und dem Reisenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

14.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist Berlin, sofern der Reisende Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Für Verbraucher gilt als Gerichtsstand der allgemeine Gerichtsstand des Wohnsitzes des Verbrauchers oder, nach Wahl des Verbrauchers, der Gerichtsstand am Unternehmenssitz von WaldWege in Berlin.

§ 15 Salvatorische Klausel und Vollständigkeit

Diese AGB enthalten die gesamten Vereinbarungen zwischen WaldWege und dem Reisenden in Bezug auf den Gegenstand des Vertrages und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

§ 16 Besondere Bedingungen für Naturreisen und Outdoor-Aktivitäten

16.1 Naturbedingte Risiken

Der Reisende erkennt an, dass Naturreisen und Outdoor-Aktivitäten mit naturgemäß inhärenten Risiken verbunden sind, die trotz aller Sorgfalt und Vorsichtsmaßnahmen nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Zu diesen Risiken zählen unter anderem:

  • Unwegsames Gelände, Feuchtigkeit und Schlamm auf Wanderwegen
  • Witterungsbedingte Einschränkungen wie Regen, Wind, Nebel, Kälte oder Hitze
  • Begegnungen mit Wildtieren
  • Pflanzliche Risiken wie Brennnesseln, Dornen oder allergene Pflanzen
  • Erschöpfung und körperliche Beanspruchung bei Wanderungen

WaldWege ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um diese Risiken zu minimieren, kann sie jedoch nicht vollständig ausschließen.

16.2 Ausrüstungspflicht und persönliche Verantwortung

Der Reisende ist verpflichtet, alle im Vorfeld von WaldWege kommunizierten Ausrüstungsempfehlungen zu beachten und die empfohlene Ausrüstung mitzubringen. Hierzu gehören in der Regel festes Wanderschuhwerk, wettergerechte Kleidung, Rucksack, ausreichende Wasservorräte für Tagestouren sowie persönliche Apotheke mit Grundausstattung. WaldWege haftet nicht für Schäden, die durch unzureichende oder ungeeignete Ausrüstung entstehen.

16.3 Weisung der Leitungsperson

Die begleitende Leitungsperson ist ermächtigt, im Interesse der Sicherheit und des Wohlergehens der Gruppe Entscheidungen zu treffen, die von der ursprünglichen Reiseplanung abweichen. Diese Entscheidungen sind von den Reisenden zu respektieren und zu befolgen. Reisende, die wiederholt und schuldhaft gegen die Anweisungen der Leitungsperson verstoßen und dadurch die Sicherheit oder das Erlebnis der Gruppe gefährden, können von der weiteren Teilnahme an der Reise ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.

16.4 Medizinische Notfälle

Im Falle eines medizinischen Notfalls wird die Leitungsperson sofort die erforderlichen Maßnahmen einleiten, einschließlich der Alarmierung des Rettungsdienstes. Der Reisende ist verpflichtet, WaldWege im Vorfeld über bekannte Erkrankungen, Allergien oder Medikamente zu informieren, die im Notfall relevant sein könnten. WaldWege behandelt diese Informationen vertraulich und ausschließlich zum Zweck der Notfallversorgung.

§ 17 Nachhaltigkeit und Umweltengagement

WaldWege verpflichtet sich zu nachhaltigen Reisepraktiken und erwartet von seinen Reisenden die Einhaltung entsprechender Grundsätze. Alle WaldWege-Reisen werden nach den Grundsätzen des nachhaltigen Tourismus gestaltet. WaldWege arbeitet ausschließlich mit lokalen Partnern zusammen, die vergleichbare Nachhaltigkeitsstandards erfüllen. Die Reisenden werden gebeten, durch ihr Verhalten vor Ort zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen beizutragen.

WaldWege kompensiert den unvermeidbaren CO₂-Ausstoß seiner Geschäftstätigkeit durch zertifizierte Klimaschutzprojekte. Informationen zu diesen Projekten sind auf Anfrage erhältlich.

§ 18 Schlussbestimmungen

Stand dieser AGB: Januar 2025. Diese AGB ersetzen alle früheren Versionen der WaldWege AGB.

Für Buchungen, die vor dem Inkrafttreten dieser AGB abgeschlossen wurden, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB, es sei denn, der Reisende stimmt ausdrücklich der Anwendung dieser neuen AGB zu.

WaldWege GmbH · Kurfürstendamm 47 · 10707 Berlin · [email protected] · Tel: +49 30 884 92 17

WaldWege

Premium Naturreisen durch Deutschland.

[email protected]
+49 30 884 92 17
Navigation
Startseite Über uns Reiseangebote Kontakt
Rechtliches
Datenschutz Cookie-Richtlinie Nutzungsbedingungen AGB
© 2025 WaldWege. Alle Rechte vorbehalten.